Heilpraktiker*innen mit einem Google-Unternehmensprofil aufgepasst!
Im Google-Profil werden Heilpraktiker*innen der Kategorie „Alternativmediziner“ oder „Naturheilpraktiker“ zugeordnet. Diese Bezeichnung ist aufgrund der Verwechslungsgefahr mit Ärzten verfänglich und birgt aktuell ein erhöhtes Abmahnrisiko. Es wird daher empfohlen, dem Namen der Praxis bzw. dem Namen unbedingt die gesetzlich korrekte Bezeichnung „Heilpraktiker*in“ hinzuzufügen und die Praxis deutlich als Heilpraxis zu benennen. Die alleinige Bezeichnung „Naturheilpraxis“ reicht nicht aus.
Bitte überprüft euer Google Profil dahingehend.