GSD-Mitgliedschaften
Wir bieten drei Mitgliedschaften:
Aktives GSD-Mitglied
Shiatsu-Praktiker:inMIT GSD anerkannter Ausbildung
Du hast eine von der GSD anerkannte Shiatsuausbildung abgeschlossen?
Wenn Du schon Mitglied der GSD bist:
Stelle bitte einen formlosen Antrag auf Übernahme in die Praktiker:innen Liste und füge die Kopie Deines Abschlusszertifikates dem Schreiben bei.
Wenn Du noch kein Mitglied der GSD bist:
Fülle bitte das Antragsformular aus und schicken es, mit der Kopie Deines Abschlusszertifikats, an die Geschäftsstelle.
Shiatsu-Praktiker:inOHNE GSD anerkannter Ausbildung
Du hast eine Shiatsu-Ausbildung abgeschlossen, die nicht von der GSD anerkannt ist und möchtest gerne die GSD-Anerkennung als Shiatsu-Praktiker:in?
Erfahrene Shiatsu-Praktiker:innen ohne Abschluss an einer von der GSD anerkannten Schule können aktive Mitglieder werden, wenn sie die externe GSD-Prüfung erfolgreich bestanden haben. Hierzu müssen sie bestimmte Standards erfüllen. Bitte fülle den Antrag für die Zulassung zur Prüfung aus und schicke ihn an die Geschäftsstelle.
Wenn Du die erforderlichen Voraussetzungen zur Zulassung erfüllst, wirst Du zur Prüfung eingeladen.
Die externe GSD-Prüfung findet einmal jährlich immer vor dem GSD-Jahrestreffen im Mai statt. Die Prüfungsgebühr beträgt 410,- €.
Passives GSD-Mitglied
Passive Mitglieder sind entweder fördernde Mitglieder oder Mitglieder in Ausbildung.
Auch passive Mitglieder können die Angebote des Vereins zu den jeweils geltenden Bedingungen nutzen und genießen. Für sie gilt seit dem 1.1.2024 gleichfalls das aktive Wahlrecht.
Unsere Satzung findest Du hier.
GSD-Mitglied in Ausbildung
Jede/r Shiatsu-Schüler:in, der/die bei Ausbildungsbeginn in die GSD eintritt, zahlt in dem ersten Mitgliedsjahr keinen Mitgliedsbeitrag. Wir erheben lediglich eine Unkostenpauschale von 25,- € für den Erhalt des Shiatsu-Journals.
Weitere Vorteile einer GSD-Mitgliedschaft haben unsere Mitglieder gebündelt und zum Nachlesen zusammengetragen.
Ab dem 2. Jahr geht die kostenfreie Mitgliedschaft in eine reguläre Mitgliedschaft in Ausbildung über, wenn sie nicht satzungsgemäß spätestens drei Monate vor Ablauf des Jahres schriftlich gekündigt wird. Der Beitrag beträgt 100,- € / Jahr.
Unsere Satzung findest Du hier.