Wir möchten daran erinnern, dass die verlängerte Übergangsfrist des Masernschutzgesetzes zum 31. Juli 2022 abgelaufen ist.
Seit dem 1. August 2022 gilt damit für Heilpraktiker*innen und Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ein verpflichtender Impfschutz gegen Masern.
Wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt, welche Strafen sowie dienst- oder arbeitsrechtliche Folgen es geben kann, haben wir hier zusammengefasst.
Mehr Informationen zum Thema findet ihr auf den Seiten des RKI und des Gesundheitsministeriums.