Berufsprofil
Shiatsu-Praktiker*in GSD – ein Beruf für mich?
Sie planen Shiatsu-Praktiker*in zu werden oder üben den Beruf bereits aus? Wir möchten Ihnen dieses anspruchsvolle Tätigkeitsfeld etwas näher bringen und Sie für diesen Beruf gewinnen!
Die nachfolgende Broschüre beschreibt das Berufsprofil „Shiatsu-Praktiker*in“, das als Grundlage für die Ausbildung und als Orientierung für die Praxis dient. Wir informieren Sie über die Anforderungen, die im Berufsalltag an Sie gestellt werden und zeigen die Kompetenzen auf, die Sie als Shiatsu-Praktiker*in erwerben.
Über uns
GSD - Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.
Wir sind mit über 750 Mitgliedern der größte Shiatsu-Verband in Deutschland.
Wofür wir stehen:
- Förderung der Gemeinschaft und Vernetzung aller Shiatsu-Praktizierenden
- hohe Qualitätsstandards für die Aus- und Weiterbildung von GSD-anerkannten Shiatsu-Praktiker:innen
- Förderung wissenschaftlicher Forschung zur Wirksamkeit von Shiatsu
- Zusammenarbeit mit Partnerverbänden auf nationaler und internationaler Ebene
Unser Ziel: Gesellschaftliche Anerkennung von Shiatsu in Deutschland und Europa
Die Shiatsu-Ausbildung
Eine von der GSD anerkannte Ausbildung umfasst 500 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten und erstreckt sich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren. Zu den Unterrichtseinheiten kommen zusätzlich die Zeiten für Vor- und Nachbereitung sowie praktische Übungsstunden. Die Ausbildung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Natürlich können Sie zum Kennenlernen auch an Einführungs- und Schnupperkursen teilnehmen.
Ausrichtung der Shiatsu-Ausbildung
Shiatsu in Deutschland ist stark durch den Japaner Shizuto Masunaga beeinflusst. Diese Inspiration ist Teil unseres gemeinsamen Verständnisses von Shiatsu, das wir in lebendiger Vielfalt für den Menschen im Westen weiterentwickeln.
GSD-Anerkennung
Die Anerkennung als Shiatsu-Praktiker*in der Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland bedeutet, dass diese Praktiker*innen ihre Ausbildung mit Erfolg an einer GSD-anerkannten Shiatsu-Schule absolviert haben.
In den ersten sieben Jahren nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung müssen Weiterbildungen im Umfang von 120 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten nachgewiesen werden, um die Qualität der Shiatsu-Behandlungen zu sichern und weiterzuentwickeln.
GSD-anerkannte Shiatsu-Schulen
In den GSD-anerkannten Schulen unterrichten mindestens drei GSD-anerkannte Shiatsu-Lehrer*innen. Unsere Lehrer*innen bilden sich regelmäßig weiter und pflegen einen intensiven kollegialen Austausch. Sie treffen sich jährlich zu Shiatsu-Kongressen bzw. -Fachtagungen und berichten von ihrer Arbeit im Shiatsu Journal.
Shiatsu-Lehrer*innen
Informationen zum Antrag auf Anerkennung für Shiatsu-Lehrer*innen.
Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnung sichert den von der GSD garantierten Qualitätsstandard unserer Absolvent*innnen. Sie gilt als kontrollierbares Kriterium für Qualitätssicherung und professionelle Entwicklung.
WeiterbildungShiatsu-Praktiker*in
Nach erfolgter Anerkennung als Shiatsu-Praktiker*in (GSD) sind in den ersten sieben Praxisjahren mindestens 120 Stunden (à 60 Min.) professionsbezogene Weiterbildung nachzuweisen.
Zu solchen Maßnahmen gehören shiatsubezogene Weiterbildungskurse und Praxisberatung/Supervision bei und mit erfahrenen Shiatsu-Praktiker*innen (GSD) und Shiatsu-Lehrer*innen (GSD) ebenso wie Shiatsu unterstützende Fortbildungen.
Mindestens 60 Stunden im Bereich shiatsuspezifische Fortbildung sowie fünf Stunden persönliche Supervision in der Funktion Shiatsu-Praktiker*in sind dabei Pflicht.
WeiterbildungShiatsu-Lehrer*in
In den ersten sieben Praxisjahren als Shiatsu-Lehrer*in nach Anerkennung durch die GSD soll die Arbeit an der eigenen Professionsentwicklung als Lehrende durch mindestens 120 Stunden Weiterentwicklung resp. 40 Stunden Supervision (oder Kombination davon) nachgewiesen werden.
Gesamtziele
- Selbstverantwortung der Kolleg*innen für ihre professionelle Weiterbildung fördern
- kontinuierliche Professionalitätsentwicklung und -steigerung der Kolleg*innen (besonders in den ersten Praxisjahren) anregen, begleiten und überprüfen
- Qualitätsaussage bezogen auf die GSD-Anerkennung angemessen sichern und verantworten
- professionelle Weiterentwicklung von anerkannten Mitgliedern der GSD dokumentieren und sichtbar machen